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   BSG, 05.11.2020 - B 5 R 59/23 B   

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https://dejure.org/2020,86881
BSG, 05.11.2020 - B 5 R 59/23 B (https://dejure.org/2020,86881)
BSG, Entscheidung vom 05.11.2020 - B 5 R 59/23 B (https://dejure.org/2020,86881)
BSG, Entscheidung vom 05. November 2020 - B 5 R 59/23 B (https://dejure.org/2020,86881)
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Volltextveröffentlichung

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    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Rüge einer Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 05.11.2020 - B 5 R 59/23 B
    Der Kläger bezieht das auf die Beweiswürdigung des LSG zum (Nicht-)Vorliegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung und verweist dazu auf das BSG -Urteil vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22, RdNr 30) .
  • OLG Hamm, 30.07.2013 - 21 U 84/12

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 05.11.2020 - B 5 R 59/23 B
    Zutreffend ist der Hinweis des Klägers, dass nach Ansicht des OLG Hamm (Urteil vom 30.7.2013 - I-21 U 84/12 - NJW 2014, 78 = juris RdNr 96) ein Verfahrensfehler auch darin zu sehen sein kann, dass eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt.
  • BSG, 30.08.2022 - B 9 SB 9/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - allgemeine Pflicht

    Auszug aus BSG, 05.11.2020 - B 5 R 59/23 B
    Mit der hierzu bereits umfangreich ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG Beschluss vom 26.10.2022 - B 5 R 105/22 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 30.8.2022 - B 9 SB 9/22 B - juris RdNr 11 mwN) setzt sich der Kläger nicht auseinander.
  • BSG, 26.10.2022 - B 5 R 105/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 05.11.2020 - B 5 R 59/23 B
    Mit der hierzu bereits umfangreich ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG Beschluss vom 26.10.2022 - B 5 R 105/22 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 30.8.2022 - B 9 SB 9/22 B - juris RdNr 11 mwN) setzt sich der Kläger nicht auseinander.
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